Antrag / Anfrage / Rede
Umbenennung der Weinlage von Rödersheim-Gronau
Antrag im Ortsgemeinderat Rödersheim-Gronau am 08.11.2007
Die Weinlage in Rödersheim-Gronau trägt den Namen „Rödersheimer-Fuchsloch“.
Unter diesem Namen müssen die in dieser Lage erzeugten Weine vermarktet werden. Wir sind der Auffassung dass Weine unter einem Namen „Fuchsloch“ nur schlecht zu vermarkten sind.
Da es zur 1150 Jahrfeier von Rödersheim im Jahre 2009 einen Festwein aus der Rödersheimer Weinlage geben soll, sollte die Weinlage in Rödersheim einen vermarktungsförderlichen Weinlagen-Namen bekommen.
Deshalb schlagen wir vor, die Weinlage von Rödersheim-Gronau in
„Rödersheimer Bischofspfad“
umzubenennen .
Begründung für den Namen Bischofspfad:
Im Jahre 1030 n.Ch. legte Kaiser Konrad II. den Grundstein für den Dombau in Speyer.
In der selben Zeit wurde auch die Benediktinerabtei Limburg mit dreischiffiger Basilika umgebaut und 1035 in Anwesenheit Kaiser Konrad II. geweiht. Es entstand das Hofgut Limburgerhof zur Versorgung der klösterlichen Güter . Mit einem „Vergabungsbrief" vom 16. Februar 1035 verlieh der Salierkaiser Konrad II. dem Benediktinerkloster Limburg bei Bad Dürkheim das Dorf Schifferstadt mit seiner Gemarkung. Das bewaldete Gelände vom jetzigen Limburgerhof, südlich des Böhlgrabens, war ein Teil dieser Schenkung.
Zu den Besitztümern des Domkapitel zu Speyer gehörte auch ein Gut in Rödersheim (12. und 13. Jhd.) das zur Versorgung des Benediktinerkloster Limburg und des Domkapitel in Speyer diente. Das Gut Rödersheim lag auf dem Weg der Bischöfe von Speyer über Limburgerhof zum Benediktinerkloster Limburg in Bad Dürkheim.
Von daher ist der Weinlagenname „Bischofspfad“ historisch zu begründen .
Der Gemeinderat möge beschließen, die Weinlage in Rödersheim-Gronau in „Bischofspfad“
umzubenennen und die Verbandsgemeindeverwaltung Dannstadt-Schauernheim zu beauftragen, die dazu erforderlichen Schritte einzuleiten. An die ADD wird eine ausführlichere Begründung nachgereicht.
Zusatzinformationen:
Auszug aus dem Weinlagengesetz :
- Anzustreben sind Flächeneinheiten von einer Größe und Namen von einer Aussagekraft, die die Vermarktung des Weines auch unter veränderten Wettbewerbsbedingungen ermöglichen.
- Zuständig für Abgrenzung und Namensgebung ist der Minister für Landwirtschaft, Weinbau und Forsten; er ordnet die Eintragung in die Weinbergsrolle an.
- Anträge auf Eintragung von Lagen sind von der Gemeindeverwaltung zu stellen, in deren Zuständigkeitsbereich die Rebflächen belegen sind.
Mit freundlichen Grüssen
ödp-Fraktion Rödersheim-Gronau
Norbert Amberger
Fraktionsvorsitzender
Anlage :
- Auszug Weinlagengesetz von Rheinland-Pfalz
- Vorgehensweise